Jeder Partner vertritt die Partnerschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb einer Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei und Erbringung aller gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Leistungen eines Steuerberaters und eines Rechtsanwaltes.