Jeder Partner vertritt die Partnerschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb des Architekturbüros am Sitz der Partnerschaft sowie Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte