Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater in Form einer Partnerschaft gemäss den §§ 1 ff. PartGG. Inhalt der Berufsausübung sind die Steuerberatung und alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen der steuerberatenden Berufe zulässigen Tätigkeiten. |