Jeder Partner vertritt die Partnerschaft allein und hat die Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte sowie Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte