mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinsame privat- und vertragsärztliche Ausübung der Tätigkeit als Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin an mehreren Praxissitzen nach § 18 Abs. 3 der Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein als freier Beruf.