| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Beide Partner vertreten die Partnerschaft grundsätzlich gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die die Partnerschaft nicht mit einem Betrag in Höhe von mehr als 1.000,00 EUR monatlich verpflichten, können von jedem Partner allein eingegangen werden. Ausgenommen sind Dauerschuldverhältnisse, welche nur gemeinsam eingegangen werden können. |