Die Partner vertreten die Parnerschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Die Gesellschafter verbinden sich zur gemeinsamen Ausübung vertrags- und privatärztlicher Tätigkeit, um generell die erweiterten Möglichkeiten der modernen apparativen Diagnostik und Therapie für die Krankenversorgung zu nutzen und dem Patienten ein erweitertes Spektrum qualifizierter ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen anbieten zu können.