| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Partner vertreten die Partnerschaft gemeinsam.
Einzelvertretung gilt jedoch für
- Rechtsgeschäfte und/oder Maßnahmen, durch welche die Partnerschaft im Einzelfall mit nicht mehr als 4.000,-- EUR verpflichtet wird,
- der Abschluss, die Änderung und/oder die Beendigung von Behandlungsverträgen mit den Patienten
- die Einstellungen von Praxisvertretungen
- die Verfügung über die Bankkonten der Partnerschaftsgesellschaft. |