Verträge mit Auftraggebern, auf deren Grundlage die Partnerschaft zur Erbringung einer beruflichen Leistung verpflichtet wird, können von jedem Partner allein geschlossen werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft in Gemeinschaft mit Herrn Dr. Lüeße zu vertreten
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb des Personalberatungsbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.