Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Planungen aller Art im Bauwesen, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben sowie die Betreuung von Wettbewerbs- und Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen