| Gegenstand | Gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Jeder Partner verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft der Partnerschaft zu widmen, die von ihm wahrzunehmenden Mandate mit der erforderlichen Sorgfalt zu bearbeiten und sich auf seinen Tätigkeitsgebieten regelmäßig fortzubilden. |