| Gegenstand | Zusammenschluss zur gemeinschaftlcihen Berufsausübung als Architekten zur Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Hochbauplanung Gebäude. Die Partnerschaft ist berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gegenstand der Partnerschaft unmittelbar dienen, insbesondere auch sich im Rahmen der beruflichen Vorschriften an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im Inland zu errichten. |