| Gegenstand | Gemeinsame Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligung an baugewerblichen Unternehmen (bauausführendes Gewerbe, Bauträgerschaften u. a.) sind ausgeschlossen, ebenso die gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen. |