Übernahme von Gutachtenaufträgen im Familienrecht, insbesondere folgende Fragestellungen sind dabei Gegenstand der Gutachten: Trennung und Scheidung; Sorge- und Umgangsrecht; Erziehungsfähigkeit; Meditation im Familienrecht; Kindeswohlgefährdung; Adoption; Unterbringung Jugendlicher |