Jeder Partner vertritt die Partnerschaftsgesellschaft allein.
Gegenstand
Jeder Partner übt in der Partnerschaft den Beruf des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aus. Gegenstand und Zweck der Partnerschaft ist die gemeinsame Ausübung der kassen- und privatärztlichen Behandlung von Patienten auf dem Gebiet der Gynäkologie und angrenzenden von den Partnern beherrschten medizinischen Bereichen.