Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchungen, Eintragungen, Oldtimergutachten, u.ä. als Partner einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation sowie die Erstellung von Unfall-Schaden-Gutachten, Leasing-Rücknahme-Gutachten und Beweissicherungs-Gutachten als Kfz-Sachverständige.