einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Architekten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs mit dem gemeinsamen Betrieb eines Architektenbüros in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft.