Jeder Partner vertritt einzeln und haben die Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Ärzte, insbesondere als Fachärzte für Orthopädie im Rahmen des berufsrechlich zulässigen Umfangs, insbesondere die vertragsärztliche Tätigkeit.