Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Führung eines Architekturbüros, die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur und damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.