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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und Rechtsanwalt / Rechtsanwälte im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs. Tätigkeiten, die mit den freien Berufen als Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. Erlaubt sind Vermögensverwaltungstätigkeiten, sofern und soweit sie im Rahmen von Testamentsvollstreckungen / Nachlassverwaltungen der Partnerschaft oder von Testamentsvollstreckungen / Nachlassverwaltungen der Partner, die von der Partnerschaft ausgeführt werden, anfallen.