Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Tätigkeiten, die dem Leistungsbild für Architekten und Ingenieure gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entsprechen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.