Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 2 WPO, insbesondere Jahresabschlussprüfungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.