Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Rahmen des gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Hierzu zählt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausübenvon nach dem Berufsrecht der Steuerberater veinbaren Tätigkeiten, insbesondere die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Weitere Tätigkeiten umfassen die in den §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) genannten, insbesondere 1. Gutachterliche und bewertende Tätigkeiten, 2. Treuhandtätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.