Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs des Steuerberaters im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs durch die Partner, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 50 Abs. 3 StBerG.