Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung der Berufe des Rechtsanwalts und Steuerberaters. Hauptziel ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Fachgebiet Arbeitsrecht sowie Steuerberatungsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit den Rechtsdienstleistungen im Fachgebiet Arbeitsrecht stehen.