Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung 2. Gutachterliche und bewertende Tätigkeiten 3. Treuhandtätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.