die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater, Rechtsanwalt sowie aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, insbesondere auch die betriebswirtschaftliche Beratung. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und/oder dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen.