Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die gemeinsame Ausübung des Hebammenberufes durch die dazu befugten Gesellschafter im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, insbesondere im Bereich der Geburtsvorbereitung, Vorsorge, sowie der Nachsorge, einschließlich der Durchführung von Kursen und Vorträgen, mit Ausnahme der Geburtshilfe; die gemeinsame Ausübung des Berufs als staatlich anerkannte Sozialpädagogen (m/w) durch die dazu befugten Gesellschafter im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, insbesondere die selbständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik unter Berücksichtigung der methodischen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen.