einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG. Vorbehaltsaufgaben des vereidigten Buchprüfers nimmt die Partnerschaft nicht wahr.