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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten in einer Partnerschaftsgesellschaft. Zweck ist die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus.