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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (051)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Unternehmensberater sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Zu den Kerntätigkeiten gehören die Prozessberatung, Forschung, Entwicklung sowie Unternehmensdiagnosen. Im Rahmen der Tätigkeit der Partnerschaft können Gutachten erstellt und Lehr-/ bzw. Fortbildungstätigkeiten ausgeübt werden.