Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 iVm. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit und der Geschäftsführung. Der Unternehmensgegenstand umfasst weiterhin die Vermögensverwaltung, die treuhänderische Übernahme von Gesellschaftsanteilen und die Nachlassverwaltung, dabei auch die Bestellung als Vorstand und/oder Beiratstätigkeiten im Rahmen des Vereins- oder Stiftungsrechts sowie die allgemeine Beiratstätigkeit.