Die gemeinsame Berufsausübung als Hebammen mit der Maßgabe, die an den durch die Partnerschaft generierten Klientinnen zu erbringenden Hebammen-Tätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten sowie benötigte Räume, Inventar und Gerätschaften gemeinschaftlich zu nutzen.