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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, insbesondere gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG im Inland und Ausland. Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers, inbesondere gesetzliche Pflichtprüfungen, werden von der Partnerschaft nicht durchgeführt.