Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer Eigenschaft als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfesleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten eines Steuerberaters.