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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
(1) Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und damit gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen.