| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Büros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Gegenstand und Zweck der Partnerschaft ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben gemäß § 23 BauKaG NRW, insbesondere die gemeinsame Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, insbesondere im Bereich Bauphysik. |