| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb des Büros für Architekturleistung, d.h. Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. |