Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen
Abdruck
Nummer der Partnerschaft:
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PR 5402
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
üBAG Radiologie Castrop Dr. Dirksen und Partner,
Partnerschaftsgesellschaft Dr. med. Ulrich Dirksen Facharzt für
Diagnostische Radiologie Dr. med. Thai Hoang Pham Facharzt
für Diagnostische Radiologie
b)
Castrop-Rauxel
c)
Die gemeinsame Ausübung der privat- und vertragsärztlichen
Berufstätigkeit, um die erweiterten Möglichkeiten der modernen
apparativen radiologischen Diagnostik und Therapie für die
Krankenversorgung zu nutzen und den Patienten ein weites
Spektrum qualifizierter ärztlicher Leistungen anbieten zu können.
a)
Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen
der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Partner:
Dr. med. Dirksen, Ulrich, Facharzt für Diagnostische Radiologie,
Witten, *XX.XX.1958
Partner:
Dr. med. Pham, Thai Hong, Facharzt für Diagnostische
Radiologie, Bochum, *XX.XX.1963
a)
Partnerschaft
a)
29.08.2023
Kopel
2
a)
MVZ Radiologie Castrop Dr. Dirksen und Partner,
Partnerschaftsgesellschaft Dr. med. Ulrich Dirksen Facharzt für
Diagnostische Radiologie Dr. med. Thai Hoang Pham Facharzt
für Diagnostische Radiologie
c)
Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer
medizinischer Versorgungszentren ("MVZ") zur Erbringung von
ärztlichen Leistungen aller Fachgebiete, insbesondere auf dem
Gebiet der Radiologie, nach Maßgabe von § 95 SGB V
einschließlich der Erbringung aller hiernach zulässigen
nichtärztlichen Untersuchungen und Heilkundeleistungen sowie
aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
einschließlich der Einrichtung und Führung von Zweigpraxen und
ausgelagerter Praxisräume sowie der Bildung von Kooperationen
mit ambulanten, stationären und nichtärztlichen
Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Die Gesellschaft ist
außerdem befugt, unter den vorher benannten MVZ und/oder mit
weiteren an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden
Leistungserbringern gebildete (auch überörtliche oder KV-
bereichsübergreifende) Berufsausübungsgemeinschaften zu
gründen und zu betreiben.
b)
Der Name der Partnerschaft ist geändert.
Der Gegenstand der Partnerschaft ist geändert.
a)
16.05.2024
Wyczisk
Abruf vom 05.01.2025