Die gemeinsame Ausübung des Hebammenberufs der Partnerinnen mit der Maßgabe, die im Krankenhaus Heinsberg als Beleghebammen zu erbringenden stationären und ambulanten geburtshilflichen Tätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten und den Kooperationsvertrag der Partnerschaft mit der Städtisches Krankenhaus Heinsberg GmbH zu erfüllen. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind.