Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Beratende Ingenieure und damit die ausschließliche Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach dem Ingenieurgesetz (IngG) NRW sowie der §§ 27 ff. Baukammerngesetz NRW sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. |