| Gegenstand | Die von Lieferinteressen unabhängige, gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Beratende Ingenieure, insbesondere in den Bereichen Baustatik und Bauphysik. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. |