Die gemeinsame Berufsausübung der Partner innerhalb der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. |