| Gegenstand | Die von Lieferinteressen unabhängige, gemeinschaftliche Berufausübung als Beratende Ingenieure. Dies umfasst insbesondere Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und des Städtebaus. |