Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinsame Berufsausübung. Inhalt der Berufstätigkeit sind alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen des steuerberatenden Berufes zulässigen Tätigkeiten.