Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Beratende Ingenieure im Sinne von § 27 Abs. 1 BauKaG NRW, insbesondere die Durchführung von Entwicklungs- und Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Bauindustrie und die Erstellung von Bestandsaufnahmen vorhandener geschädigter Bauwerke einschließlich der Erarbeitung dazugehöriger Indstandsetzungsvorschläge und die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen.