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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte. Dazu gehört jede berufsbezogene Tätigkeit, also etwa auch das Tätigwerden als Schiedsrichter, Mediator oder Insolvenzverwalter.