Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die freiberufliche, eigenverantwortliche und unabhängige Erbringung von Berufsaufgaben eines beratenden Ingenieurs einschließlich der Durchführung von bautechnischen Prüfungen auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens.