Die Ärzte haben sich zur gemeinsamen Ausübung ihrer vertrags- und privatärztlichen Tätigkeit als Fachärzte für Anästhesiologie zu einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft in der Gesellschafterform einer Partnerschaft zusammengeschlossen. Die bisherige Berufsausübungsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geht identitätswahrend in eine Partnerschaftsgesellschaft über.