Die gemeinsame Berufsausübung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Inhalt der Berufstätigkeit sind alle nach den einschlägigen Berufsgesetzen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe zulässigen Tätigkeiten; Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer nimmt die Partnerschaft jedoch nicht wahr. |